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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

§1 Begriffsbestimmung & Geltungsbereich

(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen dem Unternehmen INNOVA TECH Solutions GbR (nachfolgend „INNOVA TECH Solutions“) und dem Auftraggeber geschlossenen Verträge. Das Unternehmen INNOVA TECH Solutions wird durch die Gesellschafter Can-Luca Reiter & Simon Gögel vertreten.

(2) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend: AGB) gelten für alle zwischen INNOVA TECH Solutions und ihren Auftraggebern geschlossenen Verträgen, soweit nichts anderes vereinbart wird.

(4) Von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Regelungen, insbesondere auch Geschäftsbedingungen des Auftraggebers, sind nur dann wirksam, soweit der Auftragnehmer diese schriftlich bestätigt.

§2 Zustandekommen des Vertrags

(1) Der Kunde fragt bei INNOVA TECH Solutions Leistungen an, welches schriftlich, in Textform (u.a. per E-Mail) oder mündlich bzw. telefonisch vorgenommen werden kann. Hierbei ist es erforderlich, dass der Kunde seine notwendigen Kontaktdaten sowie erforderliche Details zu dem Auftrag mitteilt.

Dies sind insbesondere:

  • vollständiger Name

  • vollständige Anschrift

  • Name eines Ansprechpartners

  • Kontaktdaten des Ansprechpartners (Telefonnummer und / oder E-Mail-Adresse)

  • abweichende Rechnungsadresse

  • erforderliche Details zu Aufträgen (u.a. Inhalte, Umfang)

Interessiert sich der Kunde für bestimmte Leistungen, dann wird INNOVA TECH Solutions diesem ein entsprechendes Angebot i.S.d. § 145 ff. BGB erstellen. Dieses beinhaltet i.d.R. Angaben zu den voraussichtlichen Aufwänden.

(2) Angebote der INNOVA TECH Solutions GbR sind unverbindlich. Erst mit einer durch den Kunden schriftlich erklärten Auftragsbestätigung (entspricht einem unterzeichnetem Angebot) kommt ein Vertrag zustande.

§3 Leistungsumfang

(1) Der Umfang der vertraglichen Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Vertrag und ggf. dessen Anlagen bzw. aus der jeweiligen Bestellung. Soweit nicht ausdrücklich vereinbart, steht die konkrete Realisierung im kreativen Ermessen von INNOVA TECH Solutions.

(2) INNOVA TECH Solutions wird die Leistungen von Mo. bis Fr. zu seinen üblichen Arbeitszeiten erbringen. Wünscht der Kunde die Erbringung der Leistungen auch außerhalb der vorgenannten Zeiten, wird INNOVA TECH Solutions diesem Wunsch im Rahmen seiner betrieblichen Möglichkeiten entsprechen, hierfür jedoch aber gesonderte Kosten berechnen.

(3) INNOVA TECH Solutions erbringt die Leistungen auf professionelle Art und Weise, sorgfältig, unter Anwendung des bei Vertragsschluss aktuellen Stands der Technik sowie unter Beachtung der in dem Angebot/der Leistungsbeschreibung vereinbarten Anforderungen.

(4) Über den vertraglich vereinbarten Leistungsumfang hinausgehende Leistungen (nachfolgend "zusätzliche Leistungen") können vom Kunden beauftragt werden und sind in jedem Fall zusätzlich zu vergüten. Soweit die Höhe der zusätzlichen Vergütung nicht vereinbart wurde, wird diese durch INNOVA TECH Solutions nach einem festgeschriebenem Stundensatz bestimmt.

(5) Leistungen, wie Betreuung und Optimierung von Webseiten, Apps, Shops, Abos & Systemimplikationen müssen von Seiten des Auftraggebers bei Vertragsschließung explizit genannt werden und von Seiten der INNOVA TECH Solutions bestätigt werden. Dauer und Umfang dieser Leistung wird individuell vereinbart.

§4 Vergütung

(1) Die Höhe der Vergütung für die einzelnen Leistungen ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder in besonderen Fällen (Mehraufwand) aus dem tatsächlichen Arbeits- und Leistungsaufwand.

(2) Vor Arbeitsbeginn durch INNOVA TECH Solutions ist eine Vorauszahlung i. H. v. 60% der Projektsumme zu leisten. Diese ist mit Zugang der Rechnung zur sofortigen Zahlung ohne jeden Abzug fällig. Er ist innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungseingang zu zahlen. Die Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn die INNOVA TECH Solutions über den Betrag verfügen kann.

(3) Die restliche Vergütung ist gemäß Rechnung innerhalb von 7 Tagen ab dem auf der Rechnung angegebenen Datum (Erstellungsdatum) vollständig, ohne Abzüge auf das angegebene Konto zu zahlen. Die Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn INNOVA TECH Solutions über den Betrag verfügen kann. Die Rechnung wird dem Auftraggeber in elektronischer Form (z. B. per E-Mail) und/oder in Papierform bereitgestellt.

(4) Erstreckt sich die Vertragsabwicklung über einen längeren Zeitraum, kann INNOVA TECH Solutions Teilrechnungen entsprechend dem bis dahin erbrachten Leistungsumfang stellen.

(5) Kündigt der Auftraggeber einen wirksamen Vertrag (Auftrag), der gem. dieser AGBs im § 2 zustande gekommen ist vorzeitig, gilt bezüglich der Vergütung des Auftragnehmers zwischen den Vertragspartnern § 649 BGB. Somit steht dem Auftragnehmer die vereinbarte Vergütung unter Anrechnung von ersparten Aufwendungen, durchgeführten oder vorsätzlich unterlassenen Ersatzaufträgen zu.

(6) Preisangaben beziehen sich auf Nettopreise ohne Umsatzsteuer, da nach §19 UStG keine Umsatzsteuer berechnet wird. 

(7) Für Mehraufwand, der über die von INNOVA TECH Solutions geschuldeten Leistungen hinausgeht, darf INNOVA TECH Solutiuons in jedem Fall diese in eine zusätzliche Rechnung stellen.

§5 Pflichten des Auftraggebers

(1) Ein wesentlicher Faktor für die Erbringung der Leistungen durch INNOVA TECH Solutions ist die Mitwirkung des Kunden. Der Kunde wird INNOVA TECH Solutions bei der Erbringung der vertraglichen Leistungen in angemessenem Umfang unterstützen. Der Kunde stellt INNOVA TECH Solutions insbesondere alle zur Erfüllung ihrer Leistungen notwendigen Daten und Unterlagen kostenfrei und rechtzeitig zur Verfügung, dazu gehören auch die für die ordnungsgemäße Auftragserfüllung gegebenenfalls erforderlichen Werbemittel gemäß der technischen Spezifikationen, gleich ob als Bild, Text, Video oder Audio.

(2) Sobald der Auftraggeber Dienstleistungen von INNOVA TECH Solutions erhält, hat er diese möglichst umgehend zu prüfen und Mängel sofort mit Bekanntwerden dem Auftragnehmer mitzuteilen.

(3) Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht oder in nicht ausreichendem Maße nach, ist INNOVA TECH Solutions für diesen Zeitraum von ihren Leistungsverpflichtungen entbunden, soweit die jeweiligen Leistungen wegen der nicht oder nur unzureichenden Erfüllung der Mitwirkungspflichten nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand erbracht werden können.

(4) Der Kunde ist verpflichtet, INNOVA TECH Solutions alle durch eine schuldhafte Verletzung der Mitwirkungspflichten entstandenen Mehraufwände auf der Grundlage der aktuellen Standardvergütungssätze von INNOVA TECH Solutiuons zu ersetzen. Weitergehende Rechte von INNOVA TECH Solutiuons bleiben unberührt.

(5) Inhaltliche Vorgaben und Zulieferungen aller Art durch den Kunden unterliegen keiner Prüfungspflicht seitens INNOVA TECH Solutions:

  • Der Kunde bestätigt, dass er zur Nutzung, Weitergabe und ggf. Verbreitung aller übergebenen Daten und Unterlagen, einschließlich der Texte und Bilder, berechtigt ist.

  • Das Risiko der rechtlichen Zulässigkeit der Leistungserbringung wird vom Kunden getragen. INNOVA TECH Solutions wird auf rechtliche Risiken hinweisen, sofern ihr diese bei der Vorbereitung bekannt werden.

  • Der Kunde stellt INNOVA TECH Solutions von allen Ansprüchen Dritter frei, die wegen der Verletzung gesetzlicher Bestimmungen entstehen können, und trägt die Kosten einer notwendigen Rechtsverteidigung.

(6) Hat INNOVA TECH Solutions nicht ausdrücklich das Verschriftlichen von Texten übernommen, liegt die Verantwortung für Wortwahl, Grammatik, Rechtschreib- und Tippfehler beim Kunden; dies gilt sowohl für Texte des Kunden als auch – nach kundenseitiger Freigabe – für von INNOVA TECH Solutions erstellte Texte. In keinem Fall haftet INNOVA TECH Solutions wegen in den Texten enthaltener Sachaussagen über Produkte und Leistungen des Kunden.

(7)  Im Allgemeinen ist es für den größtmöglichen Erfolg des Auftrags unumgänglich, dass der Auftraggeber in einem angemessenen Umfang mit dem Auftragnehmer zusammenarbeitet.

§6 Haftung

(1) INNOVA TECH Solutions haftet nach der Veröffentlichung (entspricht der Abnahme des Kunden) verschiedenster Projekte in jedem Fall nicht. INNOVA TECH Solutions ist nach Veröffentlichung nicht mehr der Eigentümer dieser Inhalte und Leistungen, insofern nicht gesondert vertraglich geregelt.

(2) Für Inhalte, die der Auftraggeber bereitstellt, ist INNOVA TECH Solutions nicht verantwortlich. Insbesondere ist INNOVA TECH Solutions nicht verpflichtet, die Inhalte auf mögliche Rechtsverstöße zu überprüfen.

(3) Der Auftraggeber trägt den Schaden, der dadurch entsteht, dass Arbeiten infolge seiner unrichtigen, nachträglich berichtigten oder lückenhaften Angaben von dem Auftragnehmer ganz oder teilweise wiederholt werden müssen oder verzögert werden, sofern der Auftraggeber den Schaden zu vertreten hat.

(4) Zum Zweck der Prüfung und Zustimmung legt der Auftragnehmer dem Auftraggeber alle Entwürfe vor der Veröffentlichung vor. Der Auftraggeber übernimmt mit der Freigabe der Leistungen die Verantwortung für die Richtigkeit insbesondere von Inhalt, Bild, Text, Layout sowie deren technische und funktionsmäßige Richtigkeit.

(5) Der Auftraggeber hat bei Auftragserteilung dafür zu sorgen, dass er tatsächlich Inhaber der notwendigen Rechte an geschützten Marken (Bild- und Wortmarken, Gebrauchsmustern, Patenten sowie sonstigen geschützten Rechten) ist.

Zu einer entsprechenden Überprüfung ist der Auftragnehmer ausdrücklich nicht verpflichtet. Im Falle der Verletzung von solchen geschützten Rechten verpflichtet sich der Auftraggeber dazu, den Auftragnehmer von sämtlichen Ansprüchen und den damit verbundenen Kosten freizuhalten.

(6) INNOVA TECH Solutions haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schadensersatzansprüche, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der INNOVA TECH Solutions, ihrer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Im Falle grober Fahrlässigkeit ist die Schadensersatzhaftung auf vorhersehbare, typischerweise eintretende Schäden begrenzt.

(7) INNOVA TECH Solutions haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für die schuldhafte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Die Schadensersatzhaftung ist auf vorhersehbare, typischerweise eintretenden Schäden begrenzt.

(8) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet INNOVA TECH Solutions nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten (Kardinalpflichten) sowie bei Personenschäden und nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes (ProdHaftG). Im Übrigen ist die vorvertragliche, vertragliche und außervertragliche Haftung von INNOVA TECH Solutions auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt, wobei die Haftungsbegrenzung auch im Falle des Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen der INNOVA TECH Solutions gilt.

(9) Die Vertragspartner haften einander unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

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(10) Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 6 Monate.

 

§7 Eigentumsvorbehalt

(1) Bis zum vollständigen Eingang aller Zahlungen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis behält sich INNOVA TECH Solutions gem. § 499 BGB das Eigentum an den gelieferten Leistungen vor. Sofern der Auftraggeber seinen vertraglichen Pflichten nicht nachkommt, insbesondere im Fall des Zahlungsverzugs, ist INNOVA TECH Solutions berechtigt, bereits gelieferte Leistungen durch Rücktritt vom Vertrag zurückzuverlangen. In einem solchen Fall ist der Auftraggeber zur Herausgabe des Gegenstandes i.S.d. § 499 Abs. 2 BGB verpflichtet.

(2) Darüber hinaus verpflichtet sich der Auftraggeber, INNOVA TECH Solutions bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter auf bereits bezogene aber nicht vollständig bezahlte Leistungen unverzüglich zu benachrichtigen. Sofern der Dritte nicht oder nicht vollständig in der Lage ist, INNOVA TECH Solutions die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, so haftet der Auftraggeber für den entstandenen Ausfall.

(3) Sofern lediglich Nutzungsrechte übertragen werden, so gilt §8 Abs. 3 dieser AGB entsprechend.

§8 Urheberrecht und Nutzungsrechte

(1) Sämtliche von INNOVA TECH Solutions erstellten Werke (auch Entwürfe, Reinzeichnungen, etc.) sind als persönliche und geistige Schöpfungen durch das Urheberrecht und Gesetze geschützt.

(2) Vorgaben und Weisungen des Kunden begründen kein Miturheberrecht.

(3)Der Kunde räumt INNOVA TECH Solutions sämtliche für die vertragsgegenständliche Nutzung der angebotenen Leistungen erforderlichen Nutzungsrechte an Urheber-, sowie Leistungsschutzrechten und sonstigen gewerblichen Schutzrechten, insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, öffentlichen Zugänglichmachung sowie Bearbeitung, und zwar zeitlich, örtlich und inhaltlich, in dem für die Durchführung des Vertrages erforderlichen Umfang, ein. Die Rechteeinräumung umfasst auch das Recht, die vorgenannten Nutzungsrechte an zur Vertragserfüllung beauftragte Dritte zu übertragen bzw. unterzulizenzieren sowie zum Suchmaschinen- und Social Media Marketing erforderliche Rechte den jeweiligen Plattformbetreibern einzuräumen. Bei den INNOVA TECH Solutions einzuräumenden Nutzungsrechten handelt es sich um einfache Nutzungsrechte.

 

(4) Sämtliche Urheber-, Leistungsschutz- und sonstige Rechte an der von INNOVA TECH Solutions und/oder von Dritten im Auftrag von INNOVA TECH Solutions erstellten und ggf. realisierten Analysen und Konzepten verbleiben bei INNOVA TECH Solutions. INNOVA TECH Solutions räumt dem Kunden an den Analysen und Konzepten sowie bei deren Umsetzung an den Arbeitsergebnissen jedoch das einfache, zeitlich und örtlich unbeschränkte Recht ein, diese in dem für die Optimierung der gebuchten Leistungen erforderlichen Umfang zu nutzen.

 

(5) Machen Dritte gegen INNOVA TECH Solutions Ansprüche mit der Behauptung geltend, die Webseite des Kunden bzw. deren Nutzung durch Suchmaschinenbetreiber oder sonstige Nutzer verstöße gegen gesetzliche Bestimmungen und/oder die Webseite verletze ihre Rechte, wird der Kunde INNOVA TECH Solutions von sämtlichen Ansprüchen Dritter auf erstes Anfordern freistellen und etwaige darüber hinausgehende Kosten und Schäden ersetzen, insbesondere wird INNOVA TECH Solutions von den Kosten einer angemessenen Rechtsverteidigung freigestellt. Dies gilt jedoch dann nicht, wenn der Kunde die Verletzung der Rechte Dritter bzw. gesetzlichen Bestimmungen nicht zu vertreten hat. Der Kunde ist verpflichtet, INNOVA TECH Solutions im Rahmen des Zumutbaren durch Bereitstellung von Informationen und Unterlagen bei der Rechtsverteidigung gegenüber den Dritten zu unterstützen.

§9 Referenzen

INNOVA TECH Solutions hat das Recht, den Kunden in die eigene Referenzliste auf der Firmenwebseite und anderen Werbe- und Präsentationsmaterialien aufzunehmen, insbesondere unter Nennung und Darstellung von Unternehmens-/Produktnamen, Screenshots der erbrachten Leistungen der INNOVA TECH Solutions sowie der für den Kunden erbrachten Leistungen und erzielten Tätigkeitserfolgen.

§10 Schlussbestimmungen

(1) Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame Regelung ist durch eine Wirksame zu ersetzen, die dem rechtlichen und wirtschaftlichen Willen der Vertragsparteien am nächsten kommt.

(2) Soweit sich aus dem Vertrag nichts anderes ergibt, ist Erfüllungs- und Zahlungsort unser Geschäftssitz.

(3) Anwendbar ist ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland sowie etwaige einschlägige Rechtsvorschriften der Europäischen Union (u.a. DSGVO). Somit ist die Anwendbarkeit des CISG (UN-Kaufrecht) ausgeschlossen.

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